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Die richtige Krankentagegeldwahl

Unabhängig davon, ob privat oder gesetzlich krankenversichert…Das Krankentagegeld ist ein Must-Have und sollte genaustens berechnet sein. Für GKV Versicherte gilt in der Regel eine Lohnfortzahlung  von 6 Wochen. Ab der 7. Woche greift die GKV. Diese zahlt bei Weitem nicht das bisherige Einkommen, denn zum einen gibt es maximale Grenzen und zum anderen werden davon noch die Sozialabgaben abgezogen.

Als Faustformel gilt: max. 90% vom Nettoeinkommen, oder 70% von Bruttoeinkommen Für 2019 gilt: Max. Krankengeld in Höhe von 105,88€ abzgl. der Sozialversicherungsbeiträge = 92,08€ etto, Dies bei einem Einkommen von 4537,50€ oder höher. Je höher das Einkommen, desto so größer ist die finanzielle Lücke bei lang andauernder Krankheit. Ein wichtiger Punkt bei der Auswahl des Anbieters sind auf der einen Seite die Kosten, aber noch wichtiger sind die Versicherungsbedingungen. Es sollte grundsätzlich nur ein Anbieter gewählt werden, welcher auf das „ordentliche Kündigungsrecht verzichtet“ Was verbirgt sich  hinter dieser Empfehlung? Der Versicherungsnehmer kann ordentlich zum Ende des Kalender- oder Versicherungsjahres kündigen. Hierbei gilt die 3-Monatsfrist. Der Versicherer allerdings sollte auf dieses Recht verzichten. Warum?

Angenommen, der die versicherte Person ist aufgrund einer Krankheit über eine sehr lange Zeit arbeitsunfähig. Der Arbeitgeber hat die Lohnfortzahlung eingestellt, die Krankenkasse zahlt und hinzu die private Zusatzversicherung. Zu einem späteren Zeitpunkt ist der Arbeitnehmer wieder genesen und zurück ins Arbeitsleben eingestiegen. Für die Zeit der AU hat der Versicherer die vertragliche Leistungszusage erbracht. Dies können je nach Krankheitsdauer viele tausend Euro sein. Hätte der Versicherer ein Recht auf eine ordentliche Kündigung, so könnte dieser zum Ende der Versicherungsperiode kündigen!

Dies würde er möglichweise tun, weil er damit rechnet, dass der Versicherungsnehmer wegen der alten Krankheit nochmal arbeitsunfähig werden kann und somit die Versicherung leisten muss. Der Versicherungsnehmer würde sich dann auf die Suche nach einer neuen Krankentagegeldversicherung machen. Allerdings wird bei Antragstellung immer nach dem Gesundheitszustand gefragt, ebenso nach Vorerkrankungen der letzten Jahre. Dies kann zu Problemen führen, da je nach Schwere der Vorerkrankung würde ein Versicherer den Antrag auf Versicherung ablehnen. Ein Mensch, welcher zum Beispiel wegen einer psychischen Vorerkrankung für viele Monate arbeitsunfähig war, hätte keine Chance eine neue Versicherung zu finden, da die Versicherer dies ablehnen würden.

Mein persönliches Fazit

Unabhängig davon, ob privat oder gesetzlich krankenversichert versichert, angestellt oder selbstständig tätig. Ein Krankentagegeld schafft finanzielle Sicherheit, wenn wir wegen Krankheit ausfallen und nicht mehr unserem Beruf nachgehen können. Das Krankentagegeld sollte auf die persönliche Situation eines jeden abgestimmt sein und das finanzielle Risiko minimieren.

Ihr Andre Funke

Unabhängig davon, ob privat oder gesetzlich krankenversichert versichert, angestellt oder selbstständig tätig. Ein Krankentagegeld schafft finanzielle Sicherheit, wenn wir wegen Krankheit ausfallen und nicht mehr unserem Beruf nachgehen können. Das Krankentagegeld sollte auf die persönliche Situation eines jeden abgestimmt sein und das finanzielle Risiko minimieren.

Ihr Andre Funke

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