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Die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will noch in diesem Jahr (2019) eine generelle Rentenversicherungspflicht für Selbstständige auf den Weg bringen. Künftig sollen alle Selbstständigen für das Alter vorsorgen. Opposition und Unionsvertreter fordern dafür jedoch detaillierte Regelungen.
In einem Interview im März 2018 „Wir werden das notwenige im Rentensystem und am Arbeitsmarkt tun, um langfristig die Rente zu sichern. Das kann nur gelingen, wenn wir die Grundlage für die gesetzliche Alterssicherung verstärken. Dazu wollen wir auch Selbstständige in die Rentenversicherung einbeziehen“ Heil will daher für mehr finanzielle Sicherheit sorgen. „Auch für Selbstständige muss gelten, dass man nach einem Leben harter Arbeit abgesichert ist“, berichtet er gegenüber der Rheinischen Post. Mit der Rentenversicherungspflicht sollen künftig alle Selbstständigen entweder in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, Mitglied in einer Berufsständigen Versorgungskasse werden oder eine private Altersvorsorge durch die Rürup-Rente treffen. Der Grund dafür: Aufgrund fehlender finanzieller Rücklagen drohen viele Selbstständige im Alter in die Armut zu rutschen Wie könnte es dann in der Praxis aussehen? So, wie es geplant ist, kann der Selbstständige mehrere Optionen in Anspruch nehmen: freiwillig in die gesetzliche Kasse einzahlen, berufsständige Versorgungswerke oder in die Basisrente einzahlen.

Berechnungsgrundlage der Rentenberechnung gesetzliche Rentenversicherung (GRV):
Die Höhe der Rente richtet sich im Wesentlichen nach den eingezahlten Beiträgen. Die Summe der eingezahlten Beiträge werden in Entgeltpunkte errechnet. Jedes Jahr wird ein Durchschnittsverdienst ermittelt. In 2019 liegt dieser bei 38901€
Wer in 2019 38901€ p.a. verdient, zahlt bei einem Rentenbeitragssatz von 18,6%(2019) 7235,39€ in die gesetzliche Rentenkasse (GRV). Dafür bekommt er in 2019 einen Entgeltpunkt gutgeschrieben. Für die zurückgelegten Beitragsjahre werden diese Entgeltpunkte zusammengezählt und mit dem aktuell geltentenden Rentenwert vervielfältigt. Wurden in 2019 7235,39€ in die GRV eingezahlt, resultiert daraus ein Rentenanspruch von 33,05€ monatlich. Wie die Beitragshöhe der Rentenversicherungspflicht aussehen wird, ist noch nicht klar. Möglicherweise orientiert man sich an den Angestellten. Beitragsbemessungsgrenze zur GRV:
In 2019 gilt ein monatliches Einkommen von 6700 € Einkommen, oder 80400 € Einkommen p.a. Für 2020 6900 €/82800 €.
Aktueller Beitragssatz zur GRV: 18,6%
6700 € x18,6% = 1246,20€ mtl.(2019)
Wer in 2019 ein monatliches Einkommen von 6700€ und höher hat, zahlt zusammen mit seinem Arbeitgeber 1246,20 € in die GRV. Daraus resultiert aus heutiger Sicht ein Rentenanspruch von
2,06 Entgeltpunkten. Sollte es so kommen, dass Selbstständige und Arbeitnehmer gleichermaßen behandelt werden, so kann man ausrechnen, wie hoch die gesetzliche Rente ausfallen kann. Früh genug sollte man sich informieren, welcher Durchführungsweg die höchstmögliche Rente erwirtschaftet.
Mein persönliches Fazit

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Ihr Andre Funke
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Ihr Andre Funke

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