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Ihre Krankentagegeldversicherung

Krankheit oder Unfallfolgen sorgen – insbesondere wenn sie länger andauern – stets für einen Verdienstausfall. Daher sollte gut überlegt werden, wie man diese Lücke schließt. Das Krankentagegeld erhalten Sie nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit in vereinbarter Höhe, ganz gleich, ob Sie zu Hause oder im Krankenhaus behandelt werden. Die gesetzliche Krankenversicherung(GKV)  zahlt 70% vom Bruttogehalt, max. 90% vom Nettoeinkommen abzgl. der Sozial-Versicherungsbeiträge. Für 2019 gilt: Max. Krankengeld 105,88€ abzgl. Sozialversicherungsbeiträge = 92,08 € netto bei einem Einkommen von 4.537,50 € oder höher.

Der Arbeitnehmer bekommt in der Regel eine 6-wöchige Lohnfortzahlung durch seinen Arbeitgeber. Andere Karenzen, je nach Vertrag, sind auch möglich. Ab der 7. Woche greift das Krankentagegeld. Selbstständige und Freiberufler müssen sich eigeninitiativ um eine Absicherung kümmern. Über eine Zusatzversicherung kann diese Versorgungslücke geschlossen werden.

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